INFO Grundsteuerreform

Die Finanzämter versenden ab jetzt Schreiben an jeden Grundstückseigentümer mit einem Aktenzeichen. Die angeforderte Grundsteuererklärung kann nur in der Zeit vom 1.7.2022 bis zum 31.10.2022 elektronisch abgegeben werden. Dies erledigen wir gerne für Sie. Eine frühere Bearbeitung ist leider nicht möglich, da die erforderlichen Programme erst ab 1.7.2022 durch die Verwaltung freigeschaltet werden.

Damit wir planen können bitten wir Sie uns das Ihnen zugegangene Schreiben umgehend weiterzuleiten, wenn Sie eine Bearbeitung durch uns wünschen. Eine Bearbeitung ist ohne dieses Schreiben nicht möglich.